Preise und Regeln für die Busfahrt:
auch als Download unter (Abfahrtszeiten / Bus)
Mitglieder können sich im "internen Bereich" für die Busfahrten online anmelden
(Achtung: beschränke Anzahl der Plätze)
Regelung für Busfahrten zu den Spielen des HSV
HSV-Fan-Club „Sudden Death“
gegr. Nordenham - Sitz Rodenkirchen
Ergänzung des Beschlusses vom 12.07.2011
Die folgende Regelung für Busfahrten wurde in einer Mitgliederversammlung
am 23.06.2011 beschlossen und vom Vorstand wie folgt ergänzt/bestätigt.
Fahrtenregelung für die Heimspiele des HSV
Um eine einheitliche und für alle gerechte Regelung für die Heimspielfahrten zu
ermöglichen, wurde ab der Saison 11/12 dieser folgende Beschluss gefasst:
Sollte diese Regelung nicht vom Vorstand widerrufen werden, so gilt sie
automatisch für die jeweils folgende Saison.
Grundbeitrag / Busfahrten:
OFC-Mitglieder und Gäste 20,00 €
OFC-Kinder:
bis einschl. 12. Lebensjahr frei
bis einschl. 16. Lebensjahr 10,00 €
Gästekinder
bis einschl. 16. Lebensjahr 10,00 €
Die Kosten für Auswärtsspiele werden je Spiel errechnet
und gehören nicht zur Heimspielregelung.
Ermäßigung für alle aktiven HSV-Mitglieder im OFC
Wer seine HSV-Mitgliedsnummer dem Kassenwart
unseres OFC am Anfang für die komplette Saison zur
Verfügung stellt (und mind. 1 Fahrt mitgemacht hat),
erhält am Ende der Saison den Wert einer Fahrt (siehe oben)
als Gutschrift bar zurück (wird aus der Hauptkasse bezahlt)
Rückvergütung
bei einem Überschuss am Ende der Saison
(alle Fahrtkosten und die Einnahmen aus dem Catering)
werden den aktiven* OFC-Mitgliedern anteilig pro Fahrt
zurückerstattet (Kinder vom 13. bis 16. Lebensjahr 50%)
(Achtung: diese Regelung gilt erst ab 5 Fahrten).
Kinder (bis 12 Jahre), passive Mitglieder und Gäste
sind von dieser Regelung natürlich ausgeschlossen
(siehe dazu auch die Satzung).
* nur für den Zeitraum als aktives Mitglied
Hinweis:
Es ist nicht erlaubt alkoholische Getränke mitzubringen
Dieser Beschluss wurde während der Vorstandssitzung des
"OFC Sudden Death" am 05.10.2017 geändert und einstimmig beschlossen.
Hinweis: siehe Auszug der Satzung:
§ 11 Beschlüsse / Stimmenanteile
Zur wirksamen Beschlussfassung aller Vorstands- und Mitgliederversammlungen
(§ 8, §9 und §14.1 dieser Satzung) genügt die einfache Stimmenmehrheit der
erschienen Mitglieder. Bei Stimmgleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
Stimmenthaltungen werden nicht gewertet.
