Beitrags-Satzung des OFC-Sudden-Death:

 

Beitrags-Satzung des 

HSV-Fan-Club`s „ OFC Sudden Death“

Nordenham -  Sitz Rodenkirchen 

 

  Die folgende Beitragsregelung wurde auf der Mitgliederversammlung  (JHV) am 20.03.2018 beschlossen.

  

  Beitragsregelung

(unten download-Link)

  

(siehe auch Hinweis unter § 15 der Vereins-Satzung)

Zahlung des Beitrages

 

Der Erstbeitrag wird unmittelbar nach Annahme der Eintrittserklärung fällig.    Es wird dann sofort der vierteljährliche Beitrag, je nach Eintrittsdatum jedoch nur Quartalsanteilig, fällig.

 

Dieser erste Beitrag wird zusammen mit der in § 4 unserer Satzung erwähnten einmaligen Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 Euro per Überweisung sofort fällig. Bei Eintritt einer Familie wird nur einmal die Bearbeitungsgebühr fällig.

 

Es ist vom neuen Mitglied ein Dauerauftrag bei seiner Hausbank für den vierteljährlichen Beitrag einzurichten.

  

Bei der Festlegung des jeweilig zu entrichtenden Beitrags, wird zwischen den folgend aufgeführten Mitgliederkreis unterschieden:

  

a)                  dem aktiven volljährigen Mitglied

 

b)                  dem aktiven minderjährigen Mitglied und

 

c)                  einer Familie.

 

Definition aktiv und Familie:

 

Aktive Mitglieder sind alle diejenigen, die am Vereinsgeschehen aktiv teilnehmen wollen. Diese erhalten bei Veranstaltungen, Fahrten etc. eine jeweilig vorher festgelegte, anteilige (meist finanzielle) Beteiligung am Vorhaben (jedoch erst nach einer Sperrfrist von sechs Monaten                            –siehe § 16). Aktive Mitglieder können sowohl HSV Mitglieder als auch Nichtmitglieder des HSV sein.

  

Der Familienbeitrag gilt für Familien (Ehepaar/Lebensgemeinschaft) mit min. 3 Familienmitgliedern, zwei Elternteilen und min. einem Kind bzw. Jugendlichen, die im selben Haushalt leben. Nach Vollendung des 18.Lebensjahres scheidet das Kind am drauf folgenden 1.Januar aus dem Familienbeitrag aus und wird endsprechend der Beitragsordnung als aktives volljähriges Mitglied  beitragspflichtig.

  

Die Beiträge sind wie folgt festgelegt:

 

  a.      Aktive und volljährige Mitglieder                              5,00 € / Monat

 

  b.      Aktive und minderjährige                                          5,00 € / Quartal

 

  c.      Familienbeitrag, (Kinder und Jugendliche frei)      10,00 € / Monat

 

Das aktive Mitglied entscheidet sich einmalig, ob es das Recht Karten zu erwerben für die komplette Saison (01.07. bis 30.06. des Folgejahres) an den OFC überträgt.  Die Entscheidung wird an den Vorstand vor dem ersten Spieltag der neuen Saison schriftlich übermittelt. Dieses geschieht in Form der Übergabe der Mitgliedsnummer des HSV an den Vorstand. Ein Widerruf kann jederzeit an den Vorstand erfolgen. 

aktuelle Beitragssatzung zum download
Beitragssatzung_20.03.2018.pdf
Adobe Acrobat Dokument 48.8 KB